Das Demokratieverständnis der Diakonie

Schuch: „Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten.“

Wer bei der Diakonie arbeitet, soll mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er die falsche Partei wählt. Ist das überhaupt möglich?

Diakonie-Chef Rüdiger Schuch äußerte sich gegenüber der Funke Mediengruppe in einem Interview mit fragwürdigem Demokratieverständnis. „Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen.“ Dass im kirchlichen Arbeitsrecht zwar eigene Regelungen gelten, ist bekannt, soweit reichen die Möglichkeiten nun aber doch nicht. Kündigungen können gegenüber einfachen Mitarbeitern nicht aufgrund der „falschen Gesinnung“ ausgesprochen werden, hier müssen verhaltensbedingte Gründe und grobe Verstöße vorliegen.

Dennoch schockieren die Aussagen, besonders vor dem Hintergrund des humanitären und diakonischen Ansatzes. Grundpfeiler der Demokratie sind unter anderem die freie Meinungsäußerung und Antidiskriminierung. Niemand darf wegen seiner Meinung oder Weltanschauung diskriminiert werden. Wo bleibt der politische Diskurs? Wo der Meinungspluralismus?
Wir sehen die Aussagen von Schuch als deutliches Signal und stellvertretend für die Selbstentlarvung der Kirchen.
Anstatt den Fokus auf wohlwollendes, gesellschaftliches Miteinander, gegenseitige Wertschätzung und Achtung zu richten, wird wie schon während der Corona-Zeit ausgegrenzt, diskriminiert und sich der Politik unterworfen. Sicher nicht zuletzt deshalb, weil auch die Kirchen am politischen Tropf hängen. Die Diakonie ist mit ihren über 627.000 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber Deutschlands. Sie zählt bundesweit zu den größten Trägern von Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

Kann sich ein Arbeitgeber gerade in diesen sensiblen Bereichen und der ohnehin schon fehlenden Arbeitskräfte eine solche Aussage überhaupt leisten? Darf er Menschen nach ihrer Meinung beurteilen, oder sollte dies nicht eher an dem menschlichen und fachlichen Engagement und Können geschehen? Sind Menschen mit der „falschen“ Meinung, Menschen zweiter Klasse und der Denunziation Einzelner ausgesetzt? Und wie verhält es sich mit der Nächstenliebe bei Pflege- und Hilfsbedürftigen? Werden diese zukünftig auch nur noch versorgt oder betreut, wenn sie die richtige Haltung haben?

Ob man aufgrund dieser massiven Neutralitätsverletzung noch bei so einem Arbeitgeber arbeiten möchte sei jedem selbst überlassen, genauso ob man seine Angehörigen dort in Obhut geben möchte.

Darum Mitglied in der alternativen Gewerkschaft Zentrum werden!

Wer arbeitsrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt ist oder diese befürchtet, kann sich bei uns melden:
kontakt@zentrum-gewerkschaft.de.

Quellen: https://www.diakonie.de, https://www.kirche-und-leben.de, Welt Nachrichtensender: https://www.youtube.com/watch?v=txiUDG2si_4
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