Gesundheitsfürsorge:
Notvertretungsgesetz ab 1. Januar 2023 in Kraft getreten
Mit dem 1. Januar 2023 haben Ehegatten laut §1358 BGB ein gesetzliches Vertretungsrecht in bestimmten Notfallsituationen. Dieses greift, wenn diese in den Bereich der Gesundheitssorge fallen und die Ehegatten keine andere Regelung zur gegenseitigen Vertretung vereinbart haben, wie beispielsweise in einer Vorsorgevollmacht.
Mit diesem neuen Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen, für maximal sechs Monate, in gesundheitlichen Angelegenheiten für die jeweils andere Person Entscheidungen zu treffen. Behandelnde Ärzte sind dann auch von ihrer Schweigepflicht befreit und dürfen Auskünfte geben.
Dennoch empfehlen wir Ihre Angelegenheiten rechtzeitig und vorsorglich in einer Vorsorgevollmacht zu regeln.
Quelle: www.formblitz.de, www.inFranken.de
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