SBV-Wahl bei Mercedes für ungültig erklärt

Beschluss des LAG Stuttgart zur SBV-Wahl

Mit dem am 10.10.2024 verkündeten Beschluss hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart die Berufung der Mercedes-Benz AG gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 13. Juli 2023, durch den die Wahl der Schwerbehindertenvertrauensperson im Mercedes-Werk in Stuttgart-Untertürkheim für ungültig erklärt worden war, zurückgewiesen. Der Beschluss des LAG geht sogar noch über den Beschluss des Arbeitsgerichts hinaus und erklärte die Wahl der Schwerbehindertenvertretung vom 15. November 2022 insgesamt für ungültig. Eine von der Mercedes-Benz AG angestrebte Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

Zum Hintergrund: Geklagt hatten fünf schwerbehinderte Beschäftigte aus dem Mercedes-Werk in Stuttgart-Untertürkheim mit der Unterstützung der Gewerkschaft Zentrum.

Die Klage wurde angestrengt, weil es während des Wahlkampfs 2022 eklatante Verstöße gegen die Chancengleichheit gab. Das Unternehmen und die IG Metall waren mehrfach darauf hingewiesen worden. Eine Reaktion blieb jedoch aus, so dass der Klageweg notwendig wurde.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Zentrum und Betriebsrat am Standort Untertürkheim, Oliver Hilburger, begrüßt den Richterspruch aus der zweiten Instanz und sagte dazu: „Mit diesem Beschluss bestätigen sich unsere Erwartungen. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung zeichnete sich dieses Ergebnis bereits ab. Es ist ein klares Signal an unser Unternehmen und die IG Metall, die Chancengleichheit im Wahlkampf zukünftig ernst zu nehmen, um das Vertrauen nicht weiter zu beschädigen. Wir fordern die IG Metall auf, die Wahl im Interesse der schwerbehinderten Menschen zügig zu wiederholen und ein weiteres Taktieren zu Lasten all derer, die unsere Hilfe benötigen, zu unterlassen.“

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