Das Jahr 2024 bringt zahlreiche neue Regelungen und Änderungen, die Arbeitnehmer betreffen. Dazu gehören unter anderem folgende:
- Mindestlohnanpassung und Verdienstgrenzen im Minijob:
- Der Mindestlohn steigt von 12,00 Euro€ auf 12,41 Euro€ pro Stunde, was eine erwartete Verbesserung der Einkommenssituation für viele Arbeitnehmer darstellt.
- Für Minijobber steigt gleichzeitig die Entgeltgrenze von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Damit beträgt die Jahresverdienstgrenze 6.456 Euro. Die maximale Arbeitszeit bleibt unverändert bei 43 Stunden.
- Kinderkrankengeld und neue Regelungen:
- Künftig ist erst ab dem vierten Krankheitstag des Kindes eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
- Eltern können bis zu 15 Tage Kinderkrankengeld pro Kind beziehen und dies bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.
- Anpassungen bei Elterngeld und Kindergeld/ Kinderfreibetrag:
- Für das Elterngeld bleibt die Einkommensobergrenze (zu versteuerndes Einkommen) von 300.000 Euro bis 31.03.2024 bestehen. Eine stufenweise Absenkung ist ab April 2024 und 2025 geplant. Für Paare beträgt die Einkommensgrenze ab April 2024 200.000 Euro und 2025 175.000€. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze aktuell bei 200.000 Euro, ab April 2024 bei 175.000 Euro und ab 2025 bei 150.000 Euro. Damit haben dann deutlich weniger Eltern Anspruch auf Elterngeld.
- Ab 01.04.2024 können Eltern zudem nur noch einen Monat parallel Elternzeit nehmen. Ausnahme hier sind Eltern von Frühgeborenen und Mehrlingsgeburten.
- Der sächliche Kinderfreibetrag gemäß § 32 Absatz 6 EStG steigt von 3.012 auf 3.192 Euro pro Elternteil, während das Kindergeld selbst unverändert bleibt.
- Anhebung der Erwerbsminderungsrente:
- Ab dem 1. Juli 2024 erfolgt ein pauschaler Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit vom Beginn des Rentenbezuges. 7,5 Prozent mehr Geld bedeutet dies für diejenigen, die zwischen Juni 2014 und Januar 2001 erstmals ihre Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Wer zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erstmalig eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat, bekommt zukünftig 4,5 Prozent mehr Geld. Die Anpassung erfolgt automatisch.
- Sozialabgaben:
- Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2024 erhöht sich um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 31.10.2023).
- Pflege von Angehörigen:
- Das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld wird künftig jährlich (anstatt einmalig) pro pflegebedürftiger Person zu beantragen sein. Arbeitnehmer können zur Überbrückung und Organisation einer plötzlich eingetretenen Pflegesituation von Angehörigen bis zu 10 Tage Freistellung beantragen.
- Rund ums Auto: Es wird weiter ungemütlich! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
- Ab dem 1. Januar 2024 tritt eine neue Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Dies führt zu einem Anstieg von etwa drei Cent pro Liter bei Benzin und Diesel an den Tankstellen.
- Fahrzeuge mit einer grünen „TÜV“-Plakette müssen 2024 zur Hauptuntersuchung nach § 29 der StVZO. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie eine blaue Plakette. Für Neufahrzeuge gilt eine Drei-Jahres-Frist für die gelbe Plakette.
- Die Black-Box (Event Data Recorder mit Datenspeicher) für Neufahrzeuge wird Pflicht.
- Für bestimmte Jahrgänge gilt der verpflichtende Umtausch von alten Führerscheinen auf eigene Kosten!
- Es werden neue Typ- und Regionalklassen in der Kfz-Versicherung eingeführt. Daraus ergibt sich eine Neueinstufung für Kfz-Halter.
Diese Änderungen stellen nur einen Auszug dar und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Klar wird jedoch jetzt schon, dass die Zeiten nicht rosiger werden. Dank unserer klimahysterischen Ampel-Regierung werden Arbeitnehmer weiter geschröpft, um Ideologieprojekte und Kriege zu finanzieren.